16. Bayerischen
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Liebe Eltern und Schüler*innen,
auf Basis der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten ab dem 03.04.2022 folgende Regelungen und Empfehlungen:
- Gundsätzlich gibt es keine speziellen Einschränkungen für den Musikschulunterricht und die Musikschulverwaltung mehr.
- Es wird empfohlen, jederzeit und soweit möglich einen Mindestabstand von 1,5 m zu weiteren Personen einzuhalten.
- Es wird empfohlen, in geschlossenen Räumen eine medizinische Maske zu tragen.
- Desinfektionsmitteln stehen weiterhin zur Verfügung.
Bleiben Sie gesund!
Musikschulleitung