Schulordnung

Aufgaben der Musikschule

Die Musikschule Ampertal e. V. ist ein gemeinnütziger Verein mit der Aufgabe, Kinder, Jugendliche und Erwachsene zur Musik hinzuführen, Begabungen früh zu erkennen, individuell zu fördern und gegebenenfalls auf das Studium vorzubereiten.

 

Unterricht

Der Unterricht der Musikschule findet grundsätzlich als Präsenzunterricht statt.

Im Falle einer temporären Schließung der Musikschule aufgrund von Rechtsverordnungen oder behördlicher Anordnungen oder höherer Gewalt wie z.B. Unwetter, Stromausfall etc. kann der Unterricht durch digitale Technologien im Rahmen der rechtlichen Vorgaben erfolgen. Die Art der digitalen Technologie, die in Online- Formaten / Online-Angeboten der Musikschule zum Einsatz kommt, liegt ausschließlich in der Entscheidungshoheit der Musikschule. Es liegt in der Verantwortung der  Nutzer bzw. der Erziehungsbertechtigten, die Voraussetzungen zu schaffen, dass diese digitalen Technologien genutzt werden können. Nach Beendigung von Maßnahmen oder Ende dieser besonderen Umstände besteht kein Anspruch mehr auf digitalen Unterricht.

 

Ferien

Das Schuljahr beginnt am 1. September und endet am 31. August. Die Musikschulferien fallen mit den üblichen Schulferien zusammen. An Feiertagen entfällt der Unterricht ersatzlos.

 

Anmeldung

Die Anmeldung gilt für jeweils ein Schuljahr.

 

Datenschutz und Kommunikationswege

Die Musikschule Ampertal e.V. erhebt nur Daten, die sie für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt. Die Daten werden ausschließlich für diese Aufgaben verwendet. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden hierbei beachtet. Die Musikschule Ampertal e.V. darf zur Kommunikation oder zu Unterrichtszwecken (Online-Unterricht) zwischen der Musikschule und den Musikschülern, bzw. den Eltern der Musikschüler Messenger-Programme wie z.B. Skype oder WhatsApp nicht vorschreiben oder empfehlen, da sie auf die auf Ihren digitalen Endgeräten gespeicherten Kontakte und/oder Inhalte zugreifen und diese, ohne Einwilligung der Betroffenen, in Drittstaaten übermitteln können.
Werden für die Kommunikation des Schülers mit seinem Lehrern der Musikschule Messenger-Programme verwendet, so kann er dies nur auf rein privater Ebene, in seiner Eigenverantwortung und auf eigene Gefahr tun.
Schüler und Lehrer haben jederzeit Anspruch darauf, auf alternative, datenschutzrechtlich geprüfte Kommunikationswege zu wechseln.

Aufzeichnungen des online - Unterrichts von Schülern wie von Lehrkräften ist nicht gestattet.

 

Vertragsdauer, Kündigung

Die Entgeltpflicht entfällt zum Beendigungsdatum. Eine Vertragsbeendigung während des laufenden Schuljahres ist grundsätzlich nur in begründeten Ausnahmefällen und im Einvernehmen mit der Schule möglich. Das Vertragsauflösungsgesuch des Schülers muss schriftlich unter Angabe von Gründen erfolgen. Die Entscheidung über einen solchen Antrag liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Vorstandes der Musikschule. Der Schüler hat keinen Anspruch auf positive Verbescheidung seines Antrags. Im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung hat der Schüler 50 Prozent der von ihm geschuldeten Unterrichtsgebühren ab Beendigungszeitpunkt bis zum Ende des Unterrichtsvertrags an die Schule als pauschalen Schadensersatz zu bezahlen. Die Schule bittet insoweit um Verständnis; die Lehrkräfte werden von der Schule für das gesamte Schuljahr verpflichtet und entsprechend bis zum Auslauf des Schuljahres von der Musikschule bezahlt. In begründeten Fällen kann der Unterrichtsvertrag auch seitens der Musikschule außerordentlich und vorzeitig beendet werden. Für diesen Fall entfällt der Gebührenanspruch der Schule ab dem Beendigungszeitpunkt vollständig.

 

Verhinderung

Kann der Schüler den Unterricht ausnahmsweise nicht wahrnehmen, muss die Musikschule darüber möglichst frühzeitig verständigt werden. Dieser Unterricht geht in den Verfügungsbereich der Musikschule zurück und muss nicht nachgegeben werden.

 

Unterrichtsausfall

Unterrichtsstunden, die auf Veranlassung des Schülers ausfallen, sind gebührenpflichtig. Während des Schuljahres kann der Schüler bzw. sein gesetzlicher Vertreter nur wegen einer nachweislich schwerwiegender Erkrankung (ärztliches Attest) den Unterrichtsvertrag kündigen. Im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung hat der Schüler 50 % der von ihm geschuldeten Unterrichtsentgelt ab Beendigungszeitpunkt bis zum Ende des Unterrichtsvertrags an die Musikschule als pauschalen Schadensersatz zu zahlen. Ein Antrag ist spätestens nach der dritten versäumten Stunde schriftlich bei der Schulleitung zu stellen. Die Entscheidung über einen solchen Antrag liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Vorstandes der Musikschule. Der Schüler hat keinen Anspruch auf positive Verbescheidung seines Antrags.

Unterrichtsstunden, die durch Erkrankung oder sonstige unvermeidliche Verhinderung der Lehrkraft ausfallen, sind bis zu zwei Unterrichtsstunden im Schuljahr gebührenpflichtig. Die Lehrkräfte können ausgefallene Stunden nach- oder vorholen oder sie können nach Rücksprache mit der Musikschulleitung für Vertretung sorgen. Der Lehrer bietet maximal zwei Ersatztermine an. Eine Erstattung der Unterrichtsentgelte erfolgt, wenn kein Ersatztermin vereinbart werden soll.

 

Übertragbarkeit von Stunden

Unterrichtsstunden sind grundsätzlich nicht auf andere Schüler übertragbar.

 

Unterrichtsort/Unterrichtszeit

Der Unterricht als Präsenzunterricht findet ausschließlich in den von der Musikschule zugewiesenen Räumen in den Ortschaften Allershausen, Hohenkammer, Kirchdorf, Kranzberg und Paunzhausen statt. Die Unterrichtszeit erfolgt in Absprache mit der Lehrkraft zu Beginn des Schuljahres. Der Unterricht beginnt in der ersten Schulwoche.

Die Schüler der Musikschule sind zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch der Unterrichtsstunden verpflichtet. Versäumnisse Minderjähriger sind vom Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung oder der Lehrkraft zu entschuldigen. Die Lehrkräfte sind angewiesen, bei einer Verspätung des Schülers nach 10 Minuten telefonisch nachzufragen.

 

Aufsicht

Eine Aufsicht seitens der Musikschule gegenüber minderjährigen SchülerInnen besteht nur während der vereinbarten Unterrichtszeit. Sie beginnt und endet im Unterrichtsraum.

 

Entgeltregelung

Die Unterrichtsverträge sind in der Regel an das Schuljahr (01.09. bis 31.08.) gebunden. Somit fallen die Entgelte auch in den unterrichtsfreien Zeiten an.

Die Höhe der Unterrichtsentgelte ergibt sich aus der Entgeltübersicht auf dem Anmeldungsformular der Musikschule. Die Entgelte werden grundsätzlich per Lastschrift eingezogen. Der Einzug erfolgt regelmäßig zum 15. des Monats, für den die Unterrichtsgebühren geschuldet werden. Sollte der Lastschrifteinzug aus Gründen, die die Musikschule nicht zu vertreten hat, fehlschlagen und der Musikschule hierdurch Kosten entstehen ist der Schüler der Musikschule insoweit zum Ersatz dieser Kosten verpflichtet. Müssen Schulgebühren schriftlich beim Schüler angemahnt werden, fallen pauschale Mahngebühren je einfachem Schreiben in Höhe von 5 Euro an, die vom Schüler zu tragen sind.

Auswärtige SchülerInnen und Erwachsene werden von den beteiligten Gemeinden nicht bezuschusst. Für sie gilt bei allen Instrumental- und Grundfächern ein monatlicher Zuschlag auf die Unterrichtsgebühr (siehe Entgeltordnung).

Die Entgeldordnung der Musikschule ist Teil der Schulordnung.

 

SEPA Basis Lastschriftverfahren

Wir stellen unseren Zahlungsverkehr auf die neuen SEPA-Zahlverfahren um und werden ab dem 01.01.2014 das europaweit einheitliche SEPA – Basis Lastschriftverfahren einsetzen. Die Einzugsermächtigungen werden wir als SEPA - Lastschriftmandate weiter nutzen. Dieses Lastschriftmandat wird durch die Mandatsreferenz und unsere Gläubiger-Identifikationsnummer DE27ZZZ00000313472 gekennzeichnet und künftig bei allen Lastschriften angegeben. Als Mandatsreferenz weisen wir den Erziehungsberechtigten zum Unterrichtsbeginn eine Zahler-Nr. zu.

 

Lehrkräfte

Der Unterricht an der Musikschule wird von musikpädagogisch ausgebildeten (staatlich geprüften) Lehrkräften erteilt, die für eine lehrplangemäße Unterweisung Sorge tragen. Besondere künstlerische Leistungen können, soweit eine pädagogische Befähigung anderweitig nachgewiesen werden kann, in Ausnahmefällen zur Erteilung des Unterrichts berechtigen. Die rechtliche und wirtschaftliche Stellung der Lehrkräfte ist in Verträgen geregelt.

 

Veranstaltungen

Konzerte und Vorspiele sind wesentliche Teile des pädagogischen Konzeptes. Die Kinder erleben dabei nicht nur Ansporn und Erfolg, sondern trainieren - in einer entwicklungspsychologisch wichtigen Phase - selbstsicheres Auftreten. Wir bemühen uns daher, jedem Schüler so oft wie möglich Gelegenheit zum Vorspiel zu bieten. Eine Teilnahme ist sehr zu empfehlen. Wir bitten um Verständnis, wenn der Unterricht hierfür manchmal verlegt werden muss.

 

Öffentliches Auftreten

Der Schüler verpflichtet sich, öffentliches Auftreten, auch in digitalen Formaten, sowie Meldungen zu Wettbewerben und Prüfungen, in den an der Musikschule belegten Fächern der Schulleitung rechtzeitig vorher mitzuteilen. Öffentliche Auftritte von Musikschulensembles bedürfen der vorherigen Genehmigung.

 

Bild- und Tonaufnahmen

Die Musikschule Ampertal stellt im Rahmen des Unterrichts und ihrer Veranstaltungen Bild- und Tonaufzeichnungen her, die sie zu nicht kommerziellen Zwecken für den Eigenbedarf und im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit / Selbstdarstellung der Schule verwendet. Zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen bitten wir Sie, Ihr Einverständnis für Medienprodukte (im Bereich Bild und Ton), welche im Zusammenhang mit der Musikschule Ampertal stehen, zu geben. Eine Verknüpfung mit Namen werden wir nicht vornehmen. Eine Vergütungsverpflichtung besteht nicht.

 

Bescheinigung

Den SchülerInnen wird auf Wunsch eine Bescheinigung über den Besuch der Musikschule ausgestellt. Diese kann mit einer fachlichen Beurteilung verbunden werden.

 

Unfallversicherung

Die SchülerInnen der Musikschule sind gegen Unfall versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Unfälle, die den SchülerInnen während des Unterrichtes und bei Veranstaltungen der Musikschule sowie auf dem unmittelbaren Weg von der (elterlichen) Wohnung zur Musikschule bzw. deren Veranstaltungen und zurück zustoßen.

 

Verleih von Instrumenten

An der Musikschule können Instrumente gegen eine Gebühr von 19 Euro je Monat ausgeliehen werden.

Der Schüler hat mit den ausgeliehenen Instrumenten sorgfältig und pfleglich umzugehen. Beschädigungen an den Musikinstrumenten sind vom Schüler der Musikschule unverzüglich anzuzeigen. Die Musikinstrumente sind gegen Beschädigungen nicht versichert. Erfolgt eine solche Beschädigung im Rahmen der Überlassung des Musikinstrumentes an den Schüler, hat dieser der Musikschule die Kosten für die Schadensbeseitigung nach Rechnungsstellung zu ersetzen. Eine auch nur vorübergehende Überlassung des entliehenen Musikinstrumentes durch den Schüler an Dritte ist nicht zulässig.

 

Diese Schulordnung tritt am 01.06.2022 in Kraft.