Häufige Fragen FAQ

 

Allein oder in der Gruppe?
Gemeinsames Musizieren kann motivieren. Da trifft es sich gut, dass Geschwister oder befreundete Kinder oft gemeinsam Unterricht haben möchten. Doch ob sie wirklich zueinander passen, erweist sich meist erst nach einiger Zeit. Andererseits ist auch Einzelunterricht keine Garantie für schnelles Fortkommen. Ausschlaggebend ist die Mitarbeit des Schülers. Bei einem überdurchschnittlich begabten Schüler ist Einzelunterricht auf jeden Fall angebracht.

 

Geschwisterermäßigung

Es kann für das jüngere Geschwisterkind bei den Gemeinden Allershausen, Hohenkammer, Kirchdorf a. d. Amper, Kranzberg und Paunzhausen eine Geschwisterermäßigung von 20 Prozent beantragt werden. Antragsformulare liegen in der Musikschule aus oder können heruntergeladen werden.
Gewisterermäßigung

 

Ab wie viel Jahren ist Unterricht sinnvoll?

Kinder können bereits mit etwa 18 Monaten am Unterricht der Musikschule teilnehmen. An sie richten sich das Musikulum, die Musikalischen Früherziehungskurse und Kurse der Instrumentalen Grundausbildung, die eine Basis für die spätere Ausbildung am Instrument im Einzel- oder Gruppenunterricht schaffen. Die meisten SchülerInnen verlassen die Musikschule mit dem Wechsel auf die weiterführende Schule. Erfreulicherweise entschließen sich aber auch immer mehr Erwachsene zum Musikuntericht.

 

Wie hoch ist der Anteil der Eltern an den Gesamtkosten der Musikschule?
Die Gebühren decken nur ca. 70 % der Gesamtkosten der Musikschule, über 21 % erbringen die beteiligten Gemeinden, ca. 9 % der Freistaat Bayern.

 

Wie kommt der Vertrag mit der Musikschule zustande?
Durch die schriftliche Anmeldung der Eltern oder eines volljährigen Schülers. Der Vertrag ist für beide Seiten Lehrkraft wie SchülerIn für ein Schuljahr verbindlich.

 

Kann ich unter dem Jahr aussteigen?
Nein, nur bei Wegzug oder länger währender Krankheit unter Vorlage eines ärztlichen Attestes. In beiden Fällen fallen 50 % der verbleibenden restlichen Unterrichtsgebühren an.

 

Kann ich mir die Gruppenstärke aussuchen?
Grundsätzlich versuchen wir, Wünsche zu berücksichtigen. Nach Anzahl der vorhandenen Anmeldungen teilt die Musikschule die SchülerInnen unter pädagogischen Gesichtspunkten ein. Da wir jedem Schüler die Chance auf einen Instrumetalunterricht geben wollen, kann es zu Gruppenänderungen in der Einteilung seitens der Musikschule kommen.

 

Muss ich Änderungen der Gruppenstärke beim Schuljahreswechsel hinnehmen?
Wir teilen pädagogisch sinnvoll am Schuljahresanfang die Gruppen ein, fortgeschrittene SchülerInnen werden auch in kleineren Gruppen unterrichtet. Wir bemühen uns, allen Wünschen gerecht zu werden, die Entscheidung liegt bei der Geschäftsführung. Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie diesem Verfahren zu, da sonst die Organisation des gesamten Schulbetriebes nicht möglich wäre.

 

Muss ich Änderungen der Gruppenstärke im laufenden Schuljahr hinnehmen?

Um das zu verhindern, vereinbaren wir den Vertrag für ein Jahr. Sollte ein Austritt aus der Gruppe genehmigt werden müssen, ist die geringfügig erhöhte Gebühr zu zahlen, da der Unterricht ja auch in der kleineren Gruppe erteilt wird. Bei einer bestehenden Zweiergruppe behält sich die Geschäftsleitung vor, den Unterricht auf 22,5 Min. zu kürzen.

 

Was ist bei Krankheit der Lehrkraft?

Musikunterricht ist mit dem Unterricht in der allgemeinbildenden Schule organisatorisch und pädagogisch nicht zu vergleichen. Wir haben keine stille Reserve, ein kurzfristiger Ersatz ist daher nicht möglich. Wir bemühen uns, Sie über den Unterrichtsausfall zu informieren, damit Sie unnötige Fahrten vermeiden. Entfällt der Unterricht mehr als 2x im Schuljahr, erhalten Sie anteilig die Gebühren auf formlosen Antrag (Email oder Brief) zurück. Aufgrund des Anteils der Elterngebühren müssen wir Ihnen das zumuten.

 

Was ist bei Krankheit des Schülers?
Ist Ihr Kind schwer krank, werden noch 50 % der verbleibenden restlichen Unterrichtsgebühren erhoben. Legen Sie uns dazu bitte ein ärztliches Attest vor.

 

Kann der Lehrer den Unterrichtstermin einfach bestimmen?

Unsere Lehrkräfte teilen nach Ihren Wünschen die SchülerInnen zum Schuljahresbeginn ein. Wir bemühen uns dabei, auch das Unmögliche möglich zu machen. Sollte eine Einigung nicht zustande kommen, der Unterricht aber nachweislich zur genannten Zeit möglich sein, muss auch ein vielleicht unbequemer Termin in Kauf genommen werden. Dies stellt kein Widerrufsrecht dar. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Musikschule rund 600 SchülerInnen, 30 Lehrkräfte in mehreren Unterrichtsstätten zu aller Zufriedenheit organisieren muss – und dies jährlich auch zu 99,9 % schafft.

 

Was ist mit Nachmittagsunterricht, Sportverein, Ballett und Reiten?
Die Frage, wie viel Zeit Ihr Kind oder die Familie noch haben, müssen Sie selbst beantworten und vor der Anmeldung in Ruhe überlegen. Auch im nächsten Jahr wird sich der Nachmittagsunterricht in Grenzen halten. Die Kinder sind auch belastbar, Sport und Musikschule durchaus vereinbar, oft sogar an einem Nachmittag. Unsere Lehrkräfte sind bei der Einteilung flexibel, aber den Termindruck, der in vielen Familien herrscht, können sie nicht lösen.

 

Wird ein Auslandsaufenthalt meines Kindes bei den Gebühren berücksichtigt?

Auslandsaufenthalte während des Schuljahres, die von Ihnen aus schulischen oder anderen Gründen durchgeführt werden, können bei der Gebührenberechnung nicht berücksichtigt werden.

 

Weitere Fragen?

Wenn Sie zum Beispiel wissen wollen, ob Ihr Kind mit 8 Jahren schon Trompete lernen kann, wieviel man für Violine üben muss, ob Klavier schwieriger ist als Blockflöte, ob man mit Fagott überhaupt Einsatzmöglichkeiten bekommt... rufen Sie uns einfach an! Gerne werden Ihnen unsere Verwaltung, die Fachlehrkräfte und die Schulleitung kompetente und individuelle Auskunft geben.

 

... und zum Schluss ein wichtiger Gedanke:

Vertragsfragen regeln das positive Miteinander und sind leider unumgänglich, aber eigentlich Nebensache. Mit der Anmeldung zur Musikschule haben Sie für Ihr Kind und seine Entwicklung eine wichtige und sicher richtige Entscheidung getroffen. Viele SchülerInnen lernen und lernten in den letzten Jahren gerne bei uns.

 

Die Musikschule und ihr Kollegium freut sich auf Ihr Kind und wird es so gut wie möglich fördern.